Gebühren

Die Ausbildungsgebühren werden seit dem 01. Oktober 2022 vom Land Berlin übernommen. Aufgrund der staatlichen Anerkennung der lfpt können Ausbildungs- Erziehungs- und andere Beihilfen nach den jeweils geltenden Bestimmungen beantragt werden.
Für die Gewährung von Ausbildungsbeihilfen kommen in Frage:

  • Bafög (Schüler-Bafög und Studenten-Bafög)
  • AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)
  • Bildungskredit des Bundes
  • Studienkredite
  • Darlehen über Banken und Versicherungen
  • Bundeswehr (BFD)
  • Begabtenförderung (für die Ausbildung (SBB))
  • Steuererstattungen: Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG; Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2009

Nächste Infotage:

  • 13.03.24 16:30-18:00

  • 17.04.24 16:30-18:00

  • 15.05.24 16:30-18:00

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Wenn Sie sich weiter informieren wollen, kontaktieren Sie uns bitte:
(030) 305 70 28
oder per Email:
info@lfpt.de